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Die "Marque Nationale - Appellation contrôlée Crémant de Luxembourg" wurde am 4. Januar 1991 aus der Taufe gehoben. Die Bezeichnung ist auf einem rechteckigen Etikett auf dem Flaschenrücken zu finden und garantiert luxemburgische Herkunft sowie staatliche Qualitätskontrolle.

Um die Bezeichnung zu erhalten, muss der Crémant zur analytischen Prüfung im Labor des Weinbauinstituts eingereicht werden und in der organoleptischen Prüfung mindestens 12 von 20 Punkten erreichen. Die Mitglieder der Prüfkommission der "Marque Nationale des Vins Luxembourgeois" testen Farbe, Klarheit, Geruch und Geschmack der Crémants.

Über die Richtlinien für Schaumweine hinaus muss ein Crémant zusätzliche Qualitätskriterien erfüllen. Zum Beispiel dürfen höchstens 100 Liter Most aus 150 Kilogramm Trauben gewonnen werden und der CO2-überdruck muss nach dem Degorgieren mindestens 4 bar betragen. Außerdem muss seine Erzeugung in einem "Carnet de pressoir", einem Kellerbuch, dokumentiert werden.